Am 29. Januar 2026 verabschiedete der Bundestag das KRITIS-Dachgesetz, der Bundesrat stimmte am 6. März 2026 zu. Damit ist Deutschland der erste EU-Mitgliedstaat, der die CER-Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt hat. Für rund 1.300 Betreiber kritischer Anlagen beginnt jetzt die Uhr zu ticken.
Wichtig: Das KRITIS-Dachgesetz ist kein IT-Gesetz. Es reguliert ausdrücklich die physische Resilienz kritischer Infrastrukturen – Perimeterschutz, Zutrittskontrolle, Notfallpläne und Schutz vor Sabotage, Einbruch oder Naturkatastrophen.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz gilt für Betreiber in elf Sektoren: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Weltraum und Lebensmittel. Die genaue Identifikation betroffener Unternehmen erfolgt durch das BBK.
Die Fristen im Überblick
- Ab 17. Juli 2026: Registrierungspflicht beim BBK
- 9 Monate nach Registrierung: Risikoanalyse muss vorliegen
- 10 Monate nach Registrierung: Resilienzplan muss umgesetzt sein
- Alle 4 Jahre: Pflicht zur Überprüfung und Aktualisierung
Physische Anforderungen nach §13
- Perimeterschutz (Zäune, Poller, Fahrzeugsperren)
- Zutrittskontrollsysteme mit Protokollierung
- Videoüberwachung kritischer Bereiche
- Alarmierungs- und Meldesysteme
- Business Continuity Management (BCM)
- Notfallpläne und Krisenorganisation
- Personalsicherheit (Zuverlässigkeitsüberprüfungen)
Was kostet Nicht-Compliance?
Bußgelder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Die geschätzten Gesamtkosten für die Wirtschaft: 1,7 Milliarden Euro einmalig, 500 Millionen Euro jährlich.